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Zunächst werden in Vorgesprächen mit den am Konflikt Beteiligten
deren Wünsche und Erwartungen und ihre Bereitschaft zu einer konstruktiven
Konfliktlösung nach den Regeln der Mediation geklärt. Im Mediationsgespräch können
dann zunächst die einzelnen Beteiligten ihre persönliche Sichtweise
darstellen (Phase der Konfliktdarstellung).
Darauf aufbauend wird mit Hilfe des Mediators versucht, die Hintergründe des
Konfliktes und Interessen und Wünsche der Parteien aufzudecken (Phase der Konflikterhellung). Dies ist die
Voraussetzung, damit dann von den Kontrahenten und Kontrahentinnen selbst
kreativ nach Lösungen gesucht werden kann (Phase
der Problemlösung). Wenn alle Beteiligten zu einer konsensualen und
praktizierbaren Übereinkunft gekommen sind, wird diese schriftlich
festgehalten (Phase der Übereinkunft) und
ein Zeitraum zur Erprobung der Umsetzbarkeit der Vereinbarungen wird
festgelegt. In dem Bilanzgespräch kann dann nach dem Erprobungszeitraum von allen Beteiligten geklärt werden, ob die getroffene Übereinkunft sich in der Praxis bewährt hat. Ist das nicht der Fall, so werden Korrekturen vorgenommen bzw. neue Verhandlungspunkte definiert. |
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