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‚Pacta sunt servanda‘: Verträge sind einzuhalten, egal ob mündlich oder
schriftlich. Das gilt grundsätzlich auch für die Vereinbarungen, die in einer
erfolgreichen Mediation getroffen werden. Allerdings müssen bei manchen
Rechtsgeschäften nach §125 BGB bestimmte Formvorschriften beachtet werden,
damit Rechtswirksamkeit und Vollstreckbarkeit der Verträge gewährleistet
sind. Für manche gerichtliche Verfahren besteht zudem ein gesetzlicher
Anwaltszwang (z.B. bei einer Scheidung). Der Inhalt von Vereinbarungen, also
die von beiden Seiten gewünschten Regelungen, kann jedoch in einer Mediation
ausgehandelt und anschließend auch in ein formelles Verfahren eingebracht
werden. Rechtsberatung kann und darf allerdings ausschließlich nur durch
Rechtsanwälte erfolgen! Der entscheidende Vorteil einer mediativen
Konfliktlösung oder Vertragsaushandlung ist die Möglichkeit, den allgemeinen
Rechtsspielraum im Interesse aller Beteiligten auszuschöpfen und individuelle
Lösungen erarbeiten zu können. Somit verlieren Konfliktpartner im Mediationsverfahren,
im Gegensatz zu traditionellen, gerichtlich festgesetzten Urteilen, nicht
ihre Selbstbestimmung. Sie vertreten in der Mediation ihre Bedürfnisse
eigenständig und gestalten die notwendigen und gewünschten Vereinbarungen in
gegenseitigem Einvernehmen in vollem Umfang selbst. Die Kenntnis der Rechtslage kann jedoch oftmals
eine wichtige Voraussetzung für eine einvernehmliche und dauerhafte
Vereinbarung sein. Daher ist es in manchen Konfliktfällen sinnvoll, eine
Rechtsberatung durch einen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Dieser sollte
mit der Logik und dem Ziel eines Mediationsverfahrens vertraut sein, damit die
konsensuale Ausrichtung der Konfliktlösung auch im juristischen Verfahren
gewahrt bleibt. Für solche Konfliktfälle bestehen Kontakte zwischen der Praxis für Mediation und Fachanwälten, die eine Beratung im Sinne des Mediationsverfahrens durchführen. |
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