Welche Rolle spielt das Recht in der Mediation?

Recht

Pacta sunt servanda‘: Verträge sind einzuhalten, egal ob mündlich oder schriftlich. Das gilt grundsätzlich auch für die Vereinbarungen, die in einer erfolgreichen Mediation getroffen werden. Allerdings müssen bei manchen Rechtsgeschäften nach §125 BGB bestimmte Formvorschriften beachtet werden, damit Rechtswirksamkeit und Vollstreckbarkeit der Verträge gewährleistet sind. Für manche gerichtliche Verfahren besteht zudem ein gesetzlicher Anwaltszwang (z.B. bei einer Scheidung). Der Inhalt von Vereinbarungen, also die von beiden Seiten gewünschten Regelungen, kann jedoch in einer Mediation ausgehandelt und anschließend auch in ein formelles Verfahren eingebracht werden. Rechtsberatung kann und darf allerdings ausschließlich nur durch Rechtsanwälte erfolgen!

Der entscheidende Vorteil einer mediativen Konfliktlösung oder Vertragsaushandlung ist die Möglichkeit, den allgemeinen Rechtsspielraum im Interesse aller Beteiligten auszuschöpfen und individuelle Lösungen erarbeiten zu können. Somit verlieren Konfliktpartner im Mediationsverfahren, im Gegensatz zu traditionellen, gerichtlich festgesetzten Urteilen, nicht ihre Selbstbestimmung. Sie vertreten in der Mediation ihre Bedürfnisse eigenständig und gestalten die notwendigen und gewünschten Vereinbarungen in gegenseitigem Einvernehmen in vollem Umfang selbst. Dadurch wird die Grundlage zu einer dauerhaften Lösung der Konflikte gelegt.

Die Kenntnis der Rechtslage kann jedoch oftmals eine wichtige Voraussetzung für eine einvernehmliche und dauerhafte Vereinbarung sein. Daher ist es in manchen Konfliktfällen sinnvoll, eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Dieser sollte mit der Logik und dem Ziel eines Mediationsverfahrens vertraut sein, damit die konsensuale Ausrichtung der Konfliktlösung auch im juristischen Verfahren gewahrt bleibt. 

Für solche Konfliktfälle bestehen Kontakte zwischen der Praxis für Mediation und Fachanwälten, die eine Beratung im Sinne des Mediationsverfahrens durchführen.

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